- Hauptkategorie: Eltern
Nimmt ein Schüler am Unterricht in anderen Fächern teil, ist aber auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, am praktischen Teils des Sportunterrichts teilzunehmen, so kann er hiervon befreit werden. Grundsätzlich entbindet diese Befreiung vom praktischen Teil des Sportunterrichts aber nicht von der Anwesenheitspflicht. Der Schüler kann trotz der Befreiung von der Sportpraxis in das Unterrichtsgeschehen (z.B. Teilnahme am theoretischen Teil, Übernahme von Schiedsrichteraufgaben und Hilfestellungen) einbezogen werden, soweit sein Gesundheitszustand es zulässt. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige Sportlehrkraft.
- Hauptkategorie: Eltern
Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern |
Die Eltern/Erziehungsberechtigten) sorgen für:
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Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen? |
Am 1. Tag bis 8:00 Uhr im Sekretariat anrufen oder auf den Anrufbeantworter sprechen.
Bitte auch die voraussichtliche Dauer der Verhinderung mitteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist binnen 3 Tagen nachzureichen. Tel.: 03733 506760 |
Krankheit |
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Sonstige Gründe (stundenweise) |
z.B. Behördentermin
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Befreiung/Beurlaubung vom Unterricht (ganze Tage) |
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Fehlen ohne Entschuldigung |
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Fehlen bei Klassenarbeiten |
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Fragen? Probleme? Informationen? |
Wir beraten Sie gern:
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- Hauptkategorie: Eltern
Information der Schule bei schwerwiegenden Erkrankungen
Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind Sie zwar nicht verpflichtet, uns ernsthafte Erkrankungen oder notwendige Medikamenteneinnahmen mitzuteilen, trotzdem möchten wir Sie bitten, die Schule (Sekretariat, Klassenlehrer oder Sportlehrer) zu informieren, falls schwerwiegende Allergien oder andere Erkrankungen vorliegen.
Nur dann können wir im Ernstfall schnell und richtig reagieren.
Informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, damit wir die anderen Eltern informieren können.
- Hauptkategorie: Eltern
Ihre Kinder sind für die Dauer des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg gesetzlich gegen Unfall versichert. Beachten Sie die folgenden Hinweise in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Nachteilen
- Schul- bzw. Schulwegunfälle s o f o r t im Sekretariat der Schule melden, damit sie in das Unfallbuch eingetragen werden können.
- Müssen Sie mit Ihrem Kind einen Arzt aufsuchen, weisen Sie den behandelnden Arzt darauf hin, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die Kosten werden dann in der Regel von der Unfallkasse Sachsen übernommen. Sie müssen nach dem Arztbesuch das Sekretariat der Schule informieren, damit eine Unfallmeldung an die Unfallkasse erfolgen kann.
- Hauptkategorie: Eltern
Ist Ihr Kind erkrankt, bitten wir am ersten Fehltag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr um eine telefonische Benachrichtigung unter der Nummer 03733 506760.
Die Benachrichtigung erfolgt
- entweder täglich erneut oder
- am ersten Tag unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit.
Sollte die Erkrankung länger dauern, geben Sie uns erneut Bescheid.
Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen an den Klassenleiter nachzureichen.
Bei längerem Fehlen als 3 Tage ist eine ärztliche Bescheinigung ab dem 1. Tag zu erbringen.